Fachanwälte, Strafverteidiger und das Rechtswesen betrachten viele als Errungenschaften moderner Zeiten. Die Geschichte der Justiz reicht jedoch bis in die Antike zurück. Sicher, Streit und Auseinandersetzungen gab es schon immer. Neu war jedoch, dass festgeschriebene Gesetze geschaffen wurden. So beispielsweise um das Jahr 450 v.u.Z. in Rom, als die sogenannten „Zwölftafelgesetze“ verfasst wurden. Bald darauf folgten ein eigenes Privat- und Strafrecht.

Der römische Advocatus

Im Prinzip mit dem Beginn der Rechtsprechung wurde der Beruf des Anwalts (advocatus) geschaffen. Dieser vertrat einen Angeklagten vor dem Richter oder brachte selbst die Beschuldigungen vor, einen Staatsanwalt gab es nämlich nicht. Ebenso war ein Studium der Rechtswissenschaften im antiken Rom nicht vorgesehen. Stattdessen wurden Adlige von der Familie und praktizierenden Juristen ausgebildet. Viele berühmte Römer waren unter anderem als Anwälte tätig, so zum Beispiel Marcus Tullius Cicero, dessen bekannte Reden noch heute erhalten sind.

Eine etwas andere Rechtsprechung

Wie noch heute in einigen Ländern üblich, wurden die Urteile von Geschworenen gefällt. Diese berieten sich nach dem Verfahren jedoch nicht, sondern stimmten direkt per Mehrheitsbeschluss ab. Auch viele der verhängten Strafen sind heute nicht mehr vorstellbar. So gab es die Verbannung aus der Stadt und die Verurteilung zu Zwangsarbeit. Zudem waren die Henker im antiken Rom vielbeschäftigte Personen. Diese Art der Bestrafung gibt es bei uns heute zum Glück nicht mehr. Wertvolle Traditionen wie die Anwendung von Gesetzten und der Beistand von Anwälten vor Gericht leben hingegen in unserem Rechtssystem weiter.

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