Sind Rauchwarnmelder in privaten Wohnungen Pflicht?
Rauchwarnmelder sollen Leben retten. Deshalb haben alle deutschen Bundesländer die Installation der Geräte in Immobilien zur Pflicht gemacht. Dennoch unterschieden sich die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick, was in welchem Bundesland für privat genutzten Wohnraum gilt.

Sind Rauchwarnmelder immer Pflicht?

Es spielt keine Rolle, ob Wohnraum vermietet oder selbst genutzt wird: Das Anbringen von Rauchwarnmeldern ist in allen Bundesländern Pflicht. Die entsprechenden Vorschriften sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten.
Verantwortlich für die sachgemäße Anbringung ist grundsätzlich der Eigentümer oder Vermieter. Die Pflicht zur Wartung obliegt in manchen Regionen allerdings dem Mieter.

So wird in:

Bayern
Baden-Württemberg
Berlin
Bremen
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Sachsen
und Schleswig-Holstein

die Wartungspflicht auf die Mieter übertragen. Der Eigentümer ist in diesen Bundesländern aber weiterhin dafür verantwortlich, die Rauchwarnmelder sachgemäß anzubringen oder durch einen Dienstleister anbringen zu lassen.

Darüber hinaus betrifft die Pflicht zum Rauchwarnmelder in 15 von 16 Bundesländern sämtliche Immobilien. Neu-, Um- und Altbauten müssen dort gleichermaßen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.

Lediglich Sachsen sieht keine Pflicht für Bestandsbauten vor.

Wie viele Rauchwarnmelder müssen in der Wohnung angebracht sein?

Die Frage nach der Anzahl der Rauchwarnmelder in einer Wohnung lässt sich nicht pauschal beantworten. Zunächst gilt in allen Bundesländern, dass Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, einen Rauchwarnmelder aufweisen sollen.

In Berlin und Brandenburg sind die Geräte auch im Wohnzimmer Pflicht.

Das Land Baden-Württemberg sieht außerdem eine Pflicht für Räume vor, in denen „Personen bestimmungsgemäß schlafen“. Dies beinhaltet nach Auslegung der Landesregierungen auch Gästezimmer.

Welche Dokumentationspflichten bestehen für den Vermieter?

Grundsätzlich ist nach Mietrecht der Eigentümer einer Wohnung dazu verpflichtet, die Mietsache in einem gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Im § 535 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wird folgendes festgeschrieben:

Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

Ein funktionierender Rauchwarnmelder gehört zu einer für den Gebrauch geeigneten Wohnung. Insofern sollte der Eigentümer grundsätzlich darauf achten, die Installation und auch die Wartung der Geräte genau zu dokumentieren.

Auch in Bundesländern, in denen der Mieter laut Landesbauordnung für die Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich ist, kann der Eigentümer nach § 535 BGB haftbar gemacht werden. Deshalb sollte auch in diesen Bundesländern eine klare schriftliche Vereinbarung getroffen werden, wonach die Pflicht zur Wartung eindeutig auf den Mieter übertragen wird. Darüber hinaus sollte ein Kontrollrecht des Eigentümers schriftlich eingeräumt werden.

Was passiert, wenn kein Rauchwarnmelder installiert ist?

Rauchwarnmelder sind allen Bundesländern auch in Privatwohnungen Pflicht. Bei Neu- und Umbauten wird das Vorhandensein der Geräte durch das Bauamt überprüft und abgenommen. Bei Bestandsbauten gibt es jedoch keine Routinekontrollen.

Dennoch können sich betroffene Mieter an die Bauaufsichtsbehörde wenden, wenn in ihrer Wohnung keine funktionstüchtigen Rauchwarnmelder installiert sind. In solchen Fällen drohen Wohnungseigentümern empfindliche Bußgelder.

Bei Schadensfällen durch Brand entfällt einerseits der Versicherungsschutz. Sollte es zu Personenschäden oder gar Todesfällen kommen, könnte dies darüber hinaus dem Straftatbestand von fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung entsprechen, welcher mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Dies ist ein journalistischer Beitrag nach bestem Wissen und Gewissen. Der Recherchestand entspricht dem Veröffentlichungsdatum des Artikels.

Dieser Beitrag ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.