Es ist eine verlockende Idee: Sich den Wunsch nach dem Traumauto erfüllen und die Kosten dafür von der Steuer absetzen können. Doch ist das überhaupt möglich?


Finanzämter prüfen die Ausgaben für Dienstwagen oft sehr genau. Nur dann, wenn der Wagen zum Einkommen passt, kann die Wahl der Oberklasse möglicherweise anerkannt werden. Das kann bei einem Unternehmen der Fall sein, das sechsstellige Gewinne erwirtschaftet. Chancen auf Anerkennung als Dienstwagen hat die Luxuslimousine, wenn ein repräsentatives Auto für berufliche Zwecke benötigt wird.

Wenn der teure Sportwagen jedoch nicht der Branche und dem Firmengewinn entspricht, reagieren Finanzämter kritisch. Zwar gibt es keine gesetzlichen Vorgaben, welche Kosten für einen Dienstwagen aufgewendet werden „dürfen“, aber als Faustregel kann gelten: Je teurer ein Auto ist, umso besser sollte die Firma finanziell aufgestellt sein, um den Preis für den Wagen als Betriebsausgabe zu rechtfertigen. Auch die Branche ist entscheidend: Bei einem Rechtsanwalt wird das Finanzamt eher einen Sportwagen als Dienstfahrzeug anerkennen als bei einem Handwerksbetrieb. Wenn der Finanzbeamte zu dem Schluss kommt, dass auch ein Lieferwagen gereicht hätte, wird das Unternehmen die Abschreibungen auch nur zum Preis eines solchen geltend machen können. Die anderen Kosten für das Fahrzeug werden jedoch voll anerkannt, weil sie auch bei einem billigen Auto anfallen würden. Der Steuerpflichtige muss allerdings nachweisen, dass er den Wagen überwiegend geschäftlich nutzt.

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