Die sogenannte Patchwork-Familie ist schon seit längerem eine Selbstverständlichkeit in unserer Gesellschaft geworden. Paare mit Kindern trennen sich und verlieben sich neu. Die neuen Partner werden zu festen Bestandteilen der familiären Verhältnisse und zu Bezugspunkten der Kinder.
Mitunter eskaliert die Situation so weit, dass ein Elternteil dem neuen hinzugekommenen Partner des anderen Elternteils den Umgang mit dem gemeinsamen Kind verbieten möchte. Damit stellt sich die Frage, ob dies rechtlich überhaupt möglich ist, an wen man sich wenden muss und welche Voraussetzungen für Umgangsverbote oder Umgangseinschränkungen vorliegen müssen.
Hilliger & Müller Rechtsanwälte Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht Jena
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Rechtsanwälte Wolpert & Wiegant Veit
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Anwaltskanzlei SPKW Sobczak & Partner mbB Rechtsanwälte – Fachanwälte – Steuerberater
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