Mieter zum Putzen verurteilt

Die Vorstellungen darüber, welcher Grad an Sauberkeit in einer Wohnung herrschen sollte, unterscheiden sich naturgemäß von Mensch zu Mensch. Mieter genießen in der Regel die Freiheit, selbst zu bestimmen, wann, wie oft und mit welcher Gründlichkeit sie ihre Wohnung reinigen. So müssen sie schließlich darin leben und den Reinigungsaufwand tragen.

Dennoch verurteilte das Amtsgericht Frankfurt (AG Frankfurt, Urteil v. 08.10.2015, Az.: 33 C 2261/15 30) einen Mieter zum Putzen seines Badezimmers.
Read More