Flugreisende kennen diese Situation nur allzu gut: Die Fluggesellschaften verlangen üblicherweise die sofortige Zahlung eines Flugtickets nach erfolgter Buchung. Dies gilt auch dann, wenn der Flug nicht zeitnah, sondern erst in einigen Monaten stattfindet.


Der Bundesgerichtshof bestätigt nun die gängige Praxis der sofortigen Zahlungspflicht nach Flugbuchung. Die Airlines dürften erfreut sein, dass der BGH ihrer Argumentation in seinem Urteil vom 16. Februar 2016 (Az. X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) folgt. So müssen Kunden die Tickets zukünftig ebenso wie bisher sofort bezahlen.

Kritik seitens der Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentralen kritisieren die branchenübliche Zahlungspraxis bereits seit längerer Zeit, denn nach ihrer Ansicht wird hierbei das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaften komplett auf den Kunden übertragen. Als weiteres Argument führen die Verbraucherschützer den Zinsnachteil ins Feld, der daraus resultiert, dass Kunden einen Teil ihres Kapitals für die frühzeitige Zahlung verwenden, sodass ihnen mögliche Zinsgewinne entgehen. Fakt ist, dass eine Buchung mehrere Monate vor Reisebeginn mit sofortiger Zahlung des Tickets aus verschiedenen Gründen zu Problemen führen kann. So wird der Flugpreis zum einen in der Regel nicht erstattet, wenn es bei einer Airline zur Insolvenz kommt. Zum anderen schwächt eine sofortige Zahlung die Position des Kunden im Falle von Mängeln bei der Leistungserbringung, da er den Flugpreis bereits vollständig entrichtet hat. Ein probates finanzielles Druckmittel zur Durchsetzung berechtigter Forderungen wie etwa die Einbehaltung eines Teilbetrages fehlt somit.

Urteilsbegründung des BGH

Die Entscheidung des BGH begründet sich auf dem international geltenden Abrechnungsstandard der Luftfahrtbranche. So sei lediglich die umgehende Zahlung eines Flugtickets nach Buchung für die Airlines praktikabel. Die Richter des Bundesgerichtshofes sehen keine unangemessene Benachteiligung der Flugkunden in der gängigen Abrechnungspraxis. Flugreisende seien durch die Fluggastrechteverordnung der EU abgesichert, die ihnen im Falle von Flugausfällen oder Verspätungen Schutz biete. Ein potenzieller Zinsnachteil wegen der sofortigen Zahlungspflicht gleiche sich für den Kunden wieder aus, da ihm die frühzeitige Buchung den Kauf günstigerer Tickets ermögliche.

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