Unterhaltspflichten von Ehepartnern

Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. Maßgebend ist der Zeitraum, für den Ehegatten einander unterhaltspflichtig sind.

1. Unterhaltspflicht in der Ehe

In der Ehe tragen beide Ehepartner durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen zum Unterhalt der Familie bei. Die Führung des Haushalts zählt als gleichwertiger Beitrag. Es kommt nicht darauf an, ob ein Partner bedürftig ist (§ 1360 BGB).

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„Du bist enterbt“!

Über manchem Erben schwebt ein Damoklesschwert. Ihm droht die Enterbung. Wer als Erblasser jemanden enterben möchte, sollte wissen, dass der Sprachgebrauch dieses Begriffes im Erbrecht eine sehr differenzierte Bedeutung hat. Das Erbrecht unterscheidet hierbei die folgenden drei Sachverhalte.

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