Unterhalt ist nicht gleich Unterhalt. Maßgebend ist der Zeitraum, für den Ehegatten einander unterhaltspflichtig sind.
1. Unterhaltspflicht in der Ehe
In der Ehe tragen beide Ehepartner durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen zum Unterhalt der Familie bei. Die Führung des Haushalts zählt als gleichwertiger Beitrag. Es kommt nicht darauf an, ob ein Partner bedürftig ist (§ 1360 BGB).