Flugreisende kennen diese Situation nur allzu gut: Die Fluggesellschaften verlangen üblicherweise die sofortige Zahlung eines Flugtickets nach erfolgter Buchung. Dies gilt auch dann, wenn der Flug nicht zeitnah, sondern erst in einigen Monaten stattfindet.
Der Bundesgerichtshof bestätigt nun die gängige Praxis der sofortigen Zahlungspflicht nach Flugbuchung. Die Airlines dürften erfreut sein, dass der BGH ihrer Argumentation in seinem Urteil vom 16. Februar 2016 (Az. X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15) folgt. So müssen Kunden die Tickets zukünftig ebenso wie bisher sofort bezahlen.